Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Aufträge werden nur zu diesen Geschäftsbedingungen angenommen, die auch dann gelten, wenn dem Auftrag abweichende Geschäftsbedingungen zugrunde liegen oder der Besteller unseren Bedingungen nicht schriftlich unverzüglich widerspricht. Alle Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Bestätigung durch uns. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt sind.
2. Auflösung des Vertrages
Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass sich der Besteller in ungünstigen Vermögensverhältnissen befindet, sind wir berechtigt, unter Anrechnung der bereits gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann den Rücktritt durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes abwenden. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, unsere Liefertermine angemessen hinauszuschieben bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
- Betriebs- und Transportstörungen
- Ausfuhrverbot und Erschwerungen
- Versagen von behördlichen Genehmigungen
- Zahlungsverzug
- konstruktive und technische Änderungen
Bei Nichteinhaltung fest vereinbarter Abnahmetermine durch den Besteller sind wir ohne Fristsetzung und Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Durchführung des Auftrages
Wir sind berechtigt, von den angegebenen Maßen und Mengen nach üblichen Toleranzen abzuweichen, gleiches gilt für materialspezifische Eigenheiten. Bei Lieferung nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Bestellers ist dieser verpflichtet, dafür zu sorgen, dass gewerbliche oder urheberrechtliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller haftet selbstschuldnerisch für die Verletzung derartiger Rechte durch die Ausführung des erteilten Auftrages. Von uns gefertigte oder beschaffte Zeichnungen und anderer Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht ausgehändigt oder zum Nachbau verwendet werden. Sie sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Zur Anfertigung von Kopien ist der Besteller nicht berechtigt. Dem Besteller wird untersagt, unsere technischen Kenntnisse und Verfahren, auch wenn es sich nicht um gewerbliche oder urheberrechtliche Schutzrechte handelt, Dritten zugänglich zu machen oder selbst zu verwerten.
4. Nachauftragnehmer
Bei Einschalten von Nachauftragnehmern wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Gewährleistungsansprüche an diese müssen direkt geltend gemacht werden.
5. Lieferung
Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie als Fixgeschäft ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Bei schriftlicher Bestätigung eines Liefertermins beginnt die Lieferfrist mit dem Tag, an dem mit dem Besteller völlige Übereinstimmung über die Ausführung des Auftrages schriftlich erzielt worden ist. Im Falle des Lieferverzuges bei verbindlich vereinbarter Lieferfrist kann der Besteller erst nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller von ihm zur Verfügung zu stellenden Zeichnungen, Normen, Muster, Modelle und ähnliches zur Verfügung gestellt und die erforderlichen Materialien geliefert sind. Auch bei leicht fahrlässiger Verletzung der bezeichneten Mitwirkungspflichten des Bestellers ist er zum Ersatz des uns durch die Verletzung entstandenen Schadens verpflichtet.
6. Gefahrübertragung
Die bestellten Waren sind grundsätzlich bei uns abzuholen, sobald wir ihn davon unterrichtet haben, dass die Ware für ihn ausgesondert ist und zur Abholung bereit liegt, geht die Gefahr auf den Besteller über.
6a. Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich, unter Beifügung Belegen erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7. Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrunde - unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, für die Saldoforderung. Wird Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, geschieht dies stets in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen.
Wir werden Eigentümer der durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstige Veränderung entstehenden neuen Sachen. Der Besteller überträgt hiermit schon jetzt seine Rechte an diesen neuen Sachen auf uns und verwahrt sie mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Die neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Zukünftige Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung und wegen Verlustes oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte einschließlich der Versicherung, tritt der Besteller an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird Vorbehaltsware von dem Besteller zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht ermächtigt. Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, alle Unterlagen zu übergeben und die Abtretung anzuzeigen. Wir sind verpflichtet, dem Besteller die uns zu stehenden Sicherheiten nach unserer Wahl zu übertragen, wenn der wirkliche Wert der Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 25% übersteigt. Rücknahme von Vorbehaltswaren bedeutet kein Rücktritt. Gutschriften auf zurückgenommene Vorbehaltsware werden nach dem Tageswert erteilt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages bleiben vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der Beseitigung derartiger Eingriffe (z.B. Interventionsprozesse) trägt der Besteller. Die Veräußerung von Vorbehaltsware in das Auslandbedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Eigenansprüche sind ausgeschlossen. Es darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von 5% über den jeweiligen Bundesbankdiskont berechnet. Gegenteilige Zahlungsbestimmungen des Bestellers sind unwirksam. Zahlt der Besteller eine Forderung nicht bis zum Ablauf des gewährten Zahlungszieles, so werden die Zahlungsziele für alle anderen uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen hinfällig.
10. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise prozentual, entsprechend eingetretener Lohn und Materialpreiserhöhungen zu erhöhen, wenn zwischen der Auftragserteilung und dem tatsächlichen Liefertermin ein längerer Zeitraum als 3 Monate liegt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kirchheiligen. Gerichtsstand für ist Jena.